Trotz Maschinenrichtlinie und Produkthaftungsgesetz wird die technische Dokumentation von vielen Firmen noch sehr Stiefmütterlich behandelt. Zwar wissen die meisten, daß sie an Ihrem Produkt eine CE - Kennzeichnung anbringen müssen (sofern das Produkt unter die entsprechende Richtlinie fällt) - was aber alles zur technischen Dokumentation gehört und wie diese auszusehen hat, liegt scheinbar im Ermessen des Erstellers.

Dabei gibt es ganz klare Richtlinien bezüglich des WAS und WIE der technischen Dokumentation. Diese Richtlinie besagt auch, daß eine fehlende oder auch nur fehlerhafte Dokumentation (Produktbegleitend) einem Gerätemangel gleichkommt und der Kunde in diesem Falle Anspruch auf Nachbesserung, Kaufpreisminderung, Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufes) oder sogar Schadensersatz wegen Nichterfüllung hat. Diese zuvor genannten Ansprüche erwachsem dem Kunden allein durch die Maschinenrichtlinie und beziehen sich nur auf das "Inverkehrbringen" Sollte aufgrund eines Gerätemangels ein Schaden entstanden sein (an Sache(n) oder gar Person(en), fällt dies unter die Zuständigkeit des "Produkthaftungsgesetzes" bzw. des BGB. Ebenso wie bei der Maschinen Richtlinie, gilt auch hier eine fehlende oder fehlerhafte Dokumentation als Gerätemangel.
Eine korrekte, völlständige technische Dokumentation trägt zum einen dazu bei, Schäden durch fehlerhafte Montage bzw. Installation, Fehlbedienung, fehlerhafter Wartung, ... zu vermeiden zum anderen ist sie nicht selten unerläßlich, wenn es in einem Schadenfall darum geht, zu belegen, daß bei Konstruktion, Produktion und Instruktion, der zu dieser Zeit erkennbare und ermittelbare Stand der Technik eingehalten wurde und der Schaden nicht auf ein fehlerhaftes Produkt zurück zu führen ist.
Da die Verursachung eines Schadens durch ein Produkt oft nicht nur mit Schadensersatz sondern auch mit einem beachtlichen Imageverlust verbunden ist, sollte der technischen Dokumentation der Stellenwert zukommen, der ihr aufgrund ihrer Relevanz - gerade im Bezug auf Gerätemangel, Instruktionsfehler usw. zusteht.


Nachdem bezüglich technischer Dokumentation bei vielen Firmen noch einige Fragezeichen im Raum stehen, haben wir im folgenden häufige Fragen zur technischen Dokumentation und unsere erfahrungsgestützte Antworten aufgelistet. Sofern Ihre Frage nicht dabei ist, scheuen Sie sich bitte nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.

was gehört eigentlich alles zur technischen Dokumentation?

Wann sollte die Gefahrenanalyse durchgeführt werden?

Was muß alles in eine Bedienungsanleitung?

Wer vergibt das CE - Zeichen
und welche Prüfungen werden durchgeführt?

Welche Produkte müssen mit dem CE - Zeichen versehen werden?


was gehört eigentlich alles zur technischen Dokumentation?
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Generell unterscheidet man zwei Arten von Dokumenten.
1. die betriebsinternen
2. die betriebsexternen

Zur Betriebsinternen Dokumentation gehören alle Unterlagen die:
- interne Angelegenheiten des Betriebs regeln
- sowie internes KnowHow beschreiben
wie z.B.: Pflichtenheft, Konstruktionsunterlagen, Gefahrenanalyse, Werksnormen Fertigungsunterlagen, QS - Berichte, ...

Die betriebsexterne Dokumentation teilt sich nochmals in:
- vertriebsnahe Dokumentation und
- Benutzerinformation.
Zur Vertriebsnahen Dokumentation gehören z.B.: Prospekte, Kataloge, Datenblätter, Ersatzteillisten, ...
Zur Benutzerinformation gehören: Montage-, Bedienungs-, Wartungsanleitungen sowie die Hinweise auf dem Produkt.

Umfang und Einteilung der technischen Dokumentation regelt die
"VDI - RICHTLINIE 4500"
  
Wann sollte die Gefahrenanalyse durchgeführt werden?
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Die Gefahrenanalyse hat zum Ziel, zunächst alle möglicherweise von einem Produkt ausgehenden Gefahren zu ermitteln. Dann sollten Maßnahmen festgelegt werden, durch die sich die jeweilige Gefahr möglichst ganz beseitigen lässt.
Nachdem die Maßnahmen nicht selten konstruktive Änderungen oder das vorsehen eines entsprechenden Sicherheitsbauteils sind, ist der beste Zeitpunkt für eine effektive Gefahrenanalyse gleich zu Beginn der Konstruktion und während der kompletten Konstruktionsphase hindurch. Auf diese Weise werden Gefahrenstellen frühzeitig erkannt und können durch entsprechende konstruktive Ausführung minimiert oder gar komplett vermieden werden. Weniger Gefahrenstellen bedeuten weniger Hinweise in der Betriebsanleitung und weniger Kennzeichnung am Objekt selbst.
Mit jeder vermiedenen Gefahrenquelle wird die Betriebsanleitung schlanker.
Natürlich läßt sich die Gefahrenanalyse auch durchführen, wenn die Konstruktionsphase bereits abgeschlossen ist oder das Produkt womöglich bereits produziert wird. Dann kann es aber sein, daß zwischen einer Konstruktionsänderung oder dem Nachrüsten mit einem entsprechenden Sicherheitsbauteil entschieden werden muß. Beide Möglichkeiten werden aber wahrscheinlich teurer als Maßnahmen die aufgrund der rechtzeitigen Gefahrenanalyse bereits in der Konstruktionsphase vorgesehen werden. Sollten sich bestimmte Gefahrenquellen nicht vermeiden lassen, so ist es die Aufgabe der Gefahrenanalyse die Unfallgefahr bzw. das Restrisiko einer solche Stelle durch entsprechende Maßnahmen soweit wie möglich zu reduzieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, je früher innerhalb des Entwicklungsprozesses mit der Gefahrenanalyse begonnen wird, desto wirtschaftlicher lassen sich Maßnahmen zur Minderung oder gar Vermeidung von Gefahrenquellen umsetzen.
   
Was muß alles in eine Bedienungsanleitung?
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Die Angaben sollten Zielgruppenorientiert (welche Schulbildung, berufliche Qualifikation hat der Leser) verfasst sein. Die Anleitung selbst sollte im Hinblick auf die Bedingungen unter denen sie verwendet wird (wird sie nur wenige Male studiert oder dient sie einer ganzen Benutzergruppe als Referenzhandbuch? Wie wahrscheinlich ist es, daß die Anleitung in unmittelbarer Maschinen-Nähe studiert wird und deshalb mit Staub, Wasser, Öl, ... in Verbindung kommt?) ausgeführt und optimiert sein.
Folgende Angaben, Hinweise und Anleitungen sind erforderlich. Die Informationen können in einer einzigen Betriebsanleitung oder verteilt auf mehrere Teilanleitungen z.B. Installations-, Bedienungs-, Wartungsanleitung,... stehen.
- genaue Produktinformationen
Name und Anschrift des Herstellers, genaue Beschreibung des Produkts, technische Daten, Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung, Auflistung des vorhersehbaren Mißbrauchs und Verbot desselben, Daten der vom Gerät ausgehenden Belästigungen (Staub, Lärm, Strahlung, Gase,...), Unterlagen zu elektrischer, und - oder pneumatischer und - oder hydraulischer Ausrüstung.
- Sicherheitshinweise
Auflistung aller Produkt- und Anwendungsbezogenen Sicherheitsvorschriften, Angaben zur notwendigen Qualifikation und Zugangsberechtigung des Bedien- und Wartungspersonals , Differenzierung nach Personen-, Sach-und Umweltgefahren, Erläuterung der in der Anleitung verwandten Gefahrensymbole.
- Informationen zu Transport und Aufstellung
Lagerbedingungen, Angaben über Maße, Gewichte, Schwerpunktslage, Angaben zur Handhabung.
- Informationen zur Inbetriebnahme
Anforderung am Befestigung, Verankerung und Vibrationsdämpfung, Angaben zum Platzbedarf für Installation, Betrieb und Instandhaltung, Angaben zu Aufbau und Montage, Anschlußanforderungen, Angabe der zulässigen Umgebungsbedingungen.
- Informationen zum Betrieb
Beschreibung der Arbeitsplätze, Einstell- und Bedienelemente, Anleitung für Einstell- und Einrichtarbeiten, Angaben zu Bedingungen und Mittel zum ausschalten, Sicherheitshinweise zu Betriebsbedingten Gefahren und Angaben wie diese minimiert werden können, Angaben zu erforderlichen Schutzausrüstungen.
- Angaben zur Erkennung und Beseitigung von Störungen
Beschreibung der Signaleinrichtungen, Anleitung zur Störungsbeseitigung, Zuordnung von Störungen und hierfür erforderliches Fachpersonal.
- Information zu Wartung und Instandhaltung
Angaben zu Art und Häufigkeit bestimmter Wartungsarbeiten, Angaben zu Schmierstellen und erlaubten Schmierstoffen, Anleitung für Instandhaltungsarbeiten. Zuordnung bestimmter Arbeiten zu erforderlichem Fachpersonal, Reinigungshinweise und erlaubte Reinigungsmittel.
- Informationen zu Außerbetriebnahme, Abbau und Entsorgung
Anleitung zur Außerbetriebnahme und Abbau, Auflistung der verwandten Materialien und Hinweis auf entsprechende Entsorgung.
- Normenrecherche
- Koformitätserklärung
  
Wer vergibt das CE - Zeichen und welche Prüfungen werden durchgeführt?
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Entgegen der, vor allem bei vielen Endkunden vorherschenden Meinung, das CE - Zeichen sei ein Prüfsiegel und vergleichbar mit z.B. dem "GS - Siegel" handelt es sich beim CE - Zeichen nicht um ein Prüfsiegel das von einer neutralen Stelle nach entsprechender Prüfung vergeben wird. Das CE - Zeichen, wird von Hersteller selbst aufgebracht. In Verbindung mit der zugehörigen Konformitätserklärung, erklärt der Hersteller durch das Aufbringen des Zeichens, daß das Produkt in vollem Umfang den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht und alle, in der Konformitätserklärung aufgelisteten Normen eingehalten wurden. Innerhalb der EU dürfen nur noch Maschinen die gemäß Konformitätserklärung und CE - Zeichen als "sichere Maschinen" gelten, Inverkehr gebracht werden.
Welche Produkte müssen mit dem CE - Zeichen versehen werden?
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Folgende Richtlinien erfordern die Kennzeichnung mit dem CE - Zeichen

98/37/EG
Maschinen

89/336/EWG
Elektromagnetische Verträglichkeit

73/23/EWG
Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)

87/404/EWG
Einfache Druckbehälter

90/396/EWG
Gasverbrauchseinrichtungen

89/686/EWG
Persönliche Schutzausrüstungen

88/378/EWG
Spielzeug

90/385/EWG
Aktive implantierbare medizinische Geräte

93/42/EWG
Medizinprodukte

89/106/EWG
Bauprodukte

1999/5/EG
Funkanlagen und Telekommunikations-Endeinrichtungen

92/42/EWG
Mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte neue Warmwasserheizkessel

90/384/EWG
NichtselbsttätigeWaagen

94/25/EG
Sportboote

93/15/EWG
Explosivstoffe für zivile Zwecke

94/9EG
Geräte und Schutzsysteme in EX-Bereichen (Atex-Richtlinie)

95/16/EG
Aufzüge

96/57/EG
Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten

97/23/EG
Druckgeräte

2000/9/EG
Seilbahnen für Personenverkehr

98/79/EG
In-vitro Diagnostika

Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr neues Projekt unter eine der genannten Richtlinien fällt, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Anhand eines Fragenkataloges lässt sich eine mögliche Relevanz einer der Richtlininen feststellen.

Wie oben bereits erwähnt, basieren die Antworten auf unseren Erfahrungen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Ihre Frage nicht dabei war, können Sie uns diese gern per mail zusenden.